Rüstmeister, der

[1222] Der Rüstmeister, des -s, plur. ut nom. sing. 1) Der Vorgesetzte einer Rüstkammer, oder eines Rüsthauses. 2) Ein Handwerker, welcher die ehedem statt des Feuergewehres üblichen Bogen mit ihrem Zubehör verfertiget, und auch ein Bogener genannt wird. S. Rüstung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1222.
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