[936] 1. Die Rappe, plur. die -n, in den Tobaksfabriken, ein Werkzeug, welches aus dreyßig Sägeblättern bestehet, die Tobaks-Karotten darauf zu rappieren, d.i. zu Schnupftobak zu reiben; Franz. Rape. Es ist das Niederd. Rappe, welches eine jede Reibe bedeutet. S. Rappeh und 2 Rappieren.
Adelung-1793: Rappe (2), die · Rappe (3), der · Rappe (1), der · Rappe (2), der