Rappe (1), die

[936] 1. Die Rappe, plur. die -n, in den Tobaksfabriken, ein Werkzeug, welches aus dreyßig Sägeblättern bestehet, die Tobaks-Karotten darauf zu rappieren, d.i. zu Schnupftobak zu reiben; Franz. Rape. Es ist das Niederd. Rappe, welches eine jede Reibe bedeutet. S. Rappeh und 2 Rappieren.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 936.
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