[936] 2. Der Rappe, des -n, plur. die -n, in einigen Oberdeutschen Gegenden, ein Nahme einer Münze, worauf ein Rabenkopf gepräget ist, von dem Oberd. Rapp, ein Rabe, S. Rabenpfennig. In Basel ist eine Scheidenmünze dieser Art gangbar, welche zwey Pfennige gilt. Sechs Rappen machen daselbst einen Blaffert oder Schilling.
Adelung-1793: Rappe (3), der · Rappe (1), der · Rappe (1), die · Rappe (2), die