Raspeln (2)

[944] 2. Raspeln, verb. reg. act. welches nur in den gemeinen Sprecharten einiger Gegenden für raffen, rappen, üblich ist, von welchen es das Intensivum ist; raspeln durch Versetzung des s für rapsen, rapseln. Alles zusammen raspeln, zusammen raffen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 944.
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