Raspeln

[356] Raspeln bezeichnet:

1. Das Bearbeiten von Holz, Horn, Knochen, Stein, Leder u.s.w. mit feilenartigen Werkzeugen, die zahnförmige, aufgeworfene Erhebungen besitzen. Für die Anzahl der Zähne pro Quadratzentimeter, von der auch ihre Größe abhängig ist, bestehen Hiebskalen, vgl. z.B. [1]. Die Formen der Raspeln gleichen denen der Feilen; auch Raspelscheiben (Kreisraspeln), die auf einer rotierenden Spindel befestigt werden, kommen zur Anwendung. – Die Herstellung der Raspeln geschieht von Hand oder mit Hilfe der Raspelhaumaschinen durch Eintreiben eines spitzen Stahls in die Raspel, wobei nach jedem Hieb eine seitliche Versetzung des Werkzeugs stattfindet, vgl. a. [2]. Nach dem Hauen werden die Raspeln gehärtet.

2. Das Zerkleinern von Holz (insbesondere Gerbhölzer) u. dergl. mit Hilfe der Raspelmaschinen. Diese besitzen Messer, die an einer Planscheibe oder am Mantel eines Zylinders oder eines Doppelkegels angeordnet sind [3].


Literatur: [1] Katalog der Firma Friedr. Dick in Eßlingen (Württemberg). – [2] D.R.P. Kl. 49 g. – [3] Katalog der Maschinenfabrik Moenus, A.-G., Frankfurt a. M. – [4] Weisbach-Herrmann, Lehrb. d. Ingen.- u. Maschinenmechanik, Bd. 3, 3. Abt., 2. Hälfte, S. 231.

A. Widmaier.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 7 Stuttgart, Leipzig 1909., S. 356.
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