Rathsbuch, das

[956] Das Rāthsbūch, des -es, plur. die -bǖcher, ein einem Raths-Collegio, ingleichen einem Stadtrathe gehöriges Buch. In engerer Bedeutung, ein Buch, in welches die Angelegenheiten und Verhandlungen eines Raths-Collegii, und besonders eines Stadtrathes, verzeichnet werden.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 956.
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