[957]Rathsfähig, -er, -ste, adj. et adv. fähig, ein Mitglied eines Raths-Collegii, und besonders eines Stadtrathes, zu werden. Daher die Rathsfähigkeit.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 957.