[957]Die Rathsflagge, plur. die -n, auf den Flotten, diejenige Flagge, vermittelst deren die Schiffs-Capitäne zum Schiffrathe[957] auf das Admirals-Schiff berufen werden, und welche bald weiß, bald blau ist.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 957-958.