Raute (3), die

[986] 3. Die Raute, plur. die -n, ein Nahme, welchen nur noch der Laubkranz oder nach andern die Krone in dem Wapen des Herzogthums Sachsen führet, außer welchem Falle es in dieser Bedeutung veraltet ist. Man hat über die Bedeutung und Abstammung dieses Wortes allerley seltsame Meinungen vorgetragen, welche ich hier nicht wiederhohlen will. Allein, es ist sehr erweislich, daß Raute ehedem einen Kranz oder Krone bedeutet habe, und mit Rad Eines Geschlechtes ist, so fern beyde Wörter in der allgemeinen Bedeutung eines runden Reifes mit einander überein kommen. Die Schlösser nennen noch jetzt den runden Ring, welcher den Griff des Schlüssel ausmacht, mit einer unerheblichen Veränderung die Räute, und der Räutenrichter ist bey ihnen ein Werkzeug, diesem Ringe seine gehörige Gestalt zu geben. Da t und s beständig in einander übergehen, und der Gaumenlaut ein unwesentlicher Vorschlag ist, so erhellet daraus auch die Verwandtschaft mit Kreis, Kreisel, kraus u.s.f. S. auch das folgende.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 986.
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