[1010]Die Rèckbank, plur. die -bänke, die Folterbank in der Tortur, weil der Gefolterte auf derselben auch gerecket oder ausgedehnet werden kann, besonders in den Gerichten Nieder-Deutschlandes.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1010.