[1025]Die Regierungskanzelley, plur. die -en, die zu einem Regierungs-Collegio gehörige Kanzelley, der Ort, wo die dazu gehörigen[1025] Schriften ausgefertiget und aufbehalten werden, nebst den dazu verordneten Personen.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1025-1026.