Regierungsrath, der

[1026] Der Regierungsrath, des -es, plur. die -räthe, ein mit dem Titel eines Rathes ausdrücklich begabter Beysitzer eines Regierungs-Collegii, welcher von einem Regierungs-Assessor noch verschieden ist. Oft ist es auch ein bloßer Titel, welcher in andern Bedienungen stehenden, oder auch ohne Bedienung lebenden Personen von dem Landesherren ertheilet wird. In einigen Provinzen wird es auch collective von dem Regierungs-Collegio gebraucht, welches ehedem auch wohl der Regierungs-Rath genannt wurde.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1026.
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