Reichs-Fiscal, der

[1041] Der Reīchs-Fiscāl, des -es, plur. die -Fiscäle, ein Fiscal, so fern er für die Gerechtsamen eines ganzen Reiches, besonders aber des Deutschen Reiches und dessen Oberhauptes wacht.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1041.
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