Reichs-Casse, die

[1040] Die Reichs-Casse, plur. die -n, die Casse eines Reiches, der Ort, wo die aus einem Reiche einkommenden und zu dessen Bedürfnissen bestimmten Summen verwahret werden, und diese Summen selbst. In engerer Bedeutung, eine solche Casse des Deutschen[1040] Reichs, welche, wenn sie zur Unterhaltung einer Reichsarmee bestimmt ist, auch die Reichs-Operations-Casse genannt wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1040-1041.
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