[1040]Die Reichsarmee, plur. die -n, eine Armee, welche von den Ständen des Deutschen Reiches zu Vertheidigung der Freyheit und der Gerechtsamen desselben gemeinschaftlich errichtet und unterhalten wird.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1040.