[507] Reichsarmee, die in den letzten Jahrhunderten des alten Deutschen Reichs dadurch gebildete Kriegsmacht, daß die Reichsstände im Kriegsfall eine Anzahl Truppen stellen oder ein Äquivalent an Geld (sog. Ritterpferde) zahlen mußten; ihre Gesamtzahl 1521 auf 4000 Reiter und 20.000 Fußgänger, 1681 auf 12.000 Reiter und 28.000 Fußgänger festgesetzt.