[1043]Der Reichsritter, des -s, plur. ut nom. sing. ein dem Kaiser und Reiche unmittelbar unterworfener Ritter. Daher die Reichsritterschaft, die sämmtlichen Reichsritter, der sämmtliche freye Reichsadel als ein Ganzes betrachtet. S. Ritter.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1043-1044.