[1044] Die Reichsstadt, plur. die -städte, eine Stadt, so fern sie ein unmittelbares Glied eines Reiches ist. Im Deutschen Reiche ist eine Reichsstadt, oder freye Reichsstadt, eine Stadt, welche dem Kaiser und Reiche unmittelbar unterworfen ist; zum Unterschiede von einer landsässigen oder Municipal-Stadt. Daher das Bey- und Nebenwort reichsstädtisch, einer Reichsstadt gehörig.