[1044] Der Reichsverwêser, des -s, plur. ut nom. sing. derjenige, welcher anstatt des höchsten Oberhauptes eines Reiches die Regierung desselben verwaltet. Im Deutschen Reiche sind es diejenigen Churfürsten, welche bey einer Erledigung des Thrones oder in andern bestimmten Fällen einige Stücke der kaiserlichen Regierung ausüben, und mit einem Lateinischen Ausdrucke auch Reichs-Vicarii genannt werden.