[510] Reichsverweser, Reichsvikarien, im alten Deutschen Reich die Verwalter desselben während einer Thronerledigung, der Entfernung des Kaisers aus dem Reiche, seiner Minderjährigkeit oder Krankheit. Die Goldene Bulle (1356) erkannte dem Herzog von Sachsen in den Ländern des sächs. Rechts, dem Pfalzgraf bei Rhein in den schwäb., rhein. und fränk. Ländern das Reichsverweseramt nach altem Herkommen zu. Die gemeinschaftlichen Angelegenheiten des Reichs besorgten beide während ihrer Funktion zusammen. An diese Institution wurde 1848 durch Bestellung eines Reichsverwesers (bis 1. Jan. 1850) angeknüpft.