[1077] Der Reithêrr, des -en, plur. die -en, in einigen Städten Oberdeutschlandes, ein Rechnungsherr; von reiten, rechnen. So werden diejenigen Rathsherren, welche die Stadteinkünfte einzunehmen und zu berechnen haben, an manchen Orten Reitherren genannt.