Reitherr, der

[1077] Der Reithêrr, des -en, plur. die -en, in einigen Städten Oberdeutschlandes, ein Rechnungsherr; von reiten, rechnen. So werden diejenigen Rathsherren, welche die Stadteinkünfte einzunehmen und zu berechnen haben, an manchen Orten Reitherren genannt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1077.
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