Reitschoß, der

[1078] Der Reītschóß, des -sses, plur. die -sse, in einigen Gegenden, dasjenige Geld, welches die Leibeigenen dem Grundherren für die Erlaubniß zu heirathen bezahlen müssen; ohne Zweifel von reiten, sich begatten, zumahl da dieses Geld in andern Gegenden ähnliche Nahmen führet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1078.
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