[1103] Das Richtêssen, des -s, plur. ut nom. sing. im gemeinen Leben einiger Gegenden, eine Mahlzeit, welche den Zimmerleuten bey Richtung eines Gebäudes von dem Bauherrn zur Ergetzlichkeit gegeben wird; im Nieders. auch das Richtbier, in Meißen der Hebeschmaus, das Hebemahl.