[1103] Der Richthammer, des -s, plur. die -hämmer, ein Hammer, einen andern Körper damit zu richten, d.i. seiner Ausdehnung die gehörige Richtung zu ertheilen, und in engerer Bedeutung, ihn gerade zu richten. So wird derjenige Hammer in den Kupferhämmern, womit das Kupfer gebreitet und ausgeschmiedet wird, der Richthammer genannt. Bey den Schleifern der Tuchscheren ist es ein Hammer, womit die Blätter der Scheren gerichtet werden, welches auf dem Richtsteine geschiehet.