[1133]Der Ritterhof, des -es, plur. die -höfe, der Hof, d.i. das Wohnhaus mit den dazu gehörigen Gebäuden und Hofraume, auf einem Rittergute; der Rittersitz.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1133.