[1133]Die Ritterhufe, plur. die -n, eine Hufe, so fern sie zu einem Rittergute gehöret, oder außer dem Ritterdienste von allen übrigen Beschwerden frey ist; zum Unterschiede von einer Bauerhufe.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1133.