[1133] Der Ritterkreis, des -es, plur. die -e, einer von denjenigen Kreisen, worein die Ritterschaft einer Gegend oder Provinz getheilet ist. So wird die Schwäbische Ritterschaft in fünf Ritterkreise getheilet. In andern Provinzen ist dafür das Wort Ritter-Canton oder Ritterort üblich. Die Fränkische Reichsritterschaft z.B. ist in sechs Ritterörter oder Cantons getheilet.