Ritterkreis, der

[1133] Der Ritterkreis, des -es, plur. die -e, einer von denjenigen Kreisen, worein die Ritterschaft einer Gegend oder Provinz getheilet ist. So wird die Schwäbische Ritterschaft in fünf Ritterkreise getheilet. In andern Provinzen ist dafür das Wort Ritter-Canton oder Ritterort üblich. Die Fränkische Reichsritterschaft z.B. ist in sechs Ritterörter oder Cantons getheilet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1133.
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