[1133]Das Ritterlehen, des -s, plur. ut nom. sing. ein Lehen, welches dessen Besitzer zu Ritterdiensten verbindet, ihn aber dagegen von allen andern Beschwerden befreyet.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1133.