[1133] Der Ritterorden, des -s, plur. ut nom. sing. 1) Der Orden, d.i. Stand, der Ritter, ohne Plural; wofür doch Ritterstand üblicher ist. 2) An den Höfen, ein Orden, welcher nur Personen Ritterstandes, d.i. von Adel ertheilet wird, und dessen[1133] Glieder Ritter genannt werden, eine Veranstaltung, welche ein Überbleibsel der ehemahligen Ritter ist.