[1134] Das Ritterpfêrd, des -es, plur. die -e, im engern Verstande, ein zum Kriege gerüstetes Pferd, mit welchem ein Ritter im engsten Verstande von seinem Ritterlehen dem Lehensherrn in den Krieg zu folgen verbunden ist; welche Benennung auch noch jetzt beybehalten wird, da nach Abschaffung der eigentlichen Ritterdienste in den meisten Provinzen dafür eine verhältnißmäßige Summe Geldes eingeführet worden. Figürlich wird im gemeinen Leben einiger Gegenden auch ein gewisses großes geflügeltes Insect das Ritterpferd genannt, S. Heupferd und Jungfer.