Rittersteuer, die

[1135] Die Rittersteuer, plur. die -n, in einigen Provinzen, eine Steuer, welche die Besitzer der Rittergüter anstatt des ehemahligen Ritterpferdes dem Landes- und Lehensherrn entrichten.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1135.
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