[1135]Die Rittersteuer, plur. die -n, in einigen Provinzen, eine Steuer, welche die Besitzer der Rittergüter anstatt des ehemahligen Ritterpferdes dem Landes- und Lehensherrn entrichten.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1135.