[1341]Schalken, verb. reg. act. welches nur im Schiffbaue, besonders in dem zusammen gesetzten zuschalken, zunageln, mit Nägeln zuschlagen, üblich ist. S. das folgende.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1341.