[1396]Der Scheidemeister, des -s, plur. ut nom. sing. in dem Salzwerke zu Halle, derjenige, welcher die Thalleute, wenn sie bey ihren Ergetzlichkeiten in Streit gerathen, verträget, und ihren Streit auf der Stelle entscheidet; die Schiedsrichter.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1396.