[1436] Der Schichtmeister, des -s, plur. ut nom. sing. überhaupt, ein Aufseher und Vorgesetzter über die nach Schichten arbeitenden Arbeiter. So ist in den Bergwerken, so wohl im Gruben- als Hüttenbaue, der Schichtmeister, ein beeidigter Beamter, welcher der Gewerken Geld in Empfang nimmt, die Arbeiter nach ihren Schichten bezahlet, und darauf siehet, daß sie ihre Schichten gehörig halten. Daher die Schichtmeisterey, das Amt eines Schichtmeisters und der seiner Aufsicht anvertrauete Bezirk. Bey den Seigerhütten führet derjenige den Nahmen des Schichtmeisters, welcher die Aufsicht über die Schmelzschicht hat, das eingelieferte Metall probieret, und die Beschickung darnach einrichtet, daher er auch der Anrichter genannt wird.