Schichtmeister

[148] Schichtmeister, derjenige Beamte, welcher die Aufsicht über die nach Schichten arbeitenden Arbeiter hat, auch wohl die bei einer Zeche vorkommenden Rechnungen führt; daher Schichtmeisterei, das Amt eines S-s, od. auch der Bezirk, in welchem alle Bergleute unter der Aufsicht desselben S-s stehen; 2) bei Saigerhütten bes. der Beamte, welcher die Aufsicht über die Schmelzschicht hat.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 148.
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