Schiffbar

[1455] Schiffbar, -er, -ste, adj. et adv. von Flüssen und Wassern, was mit Schiffen befahren, beschiffet werden kann. Ein schiffbarer Strom. S. auch Schiffreich. Daher die Schiffbarkeit, plur. inus. die Eigenschaft eines Wassers, da es beschiffet werden kann.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1455.
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