Schiffen

[1455] Schiffen, verb. reg. welches in doppelter Gestalt üblich ist. I. * Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte seyn. 1) Auf dem Wasser den Ort verändern, doch nur von einem Schiffe, eine im[1455] Hochdeutschen ungewöhnliche Bedeutung. Daselbst fand der Unterhauptmann ein Schiff, das schiffete in Welschland, Apost. 27, 6. Segeln, gehen u.s.f. sind jetzt dafür üblicher. 2) Auf dem Schiffe, mit dem Schiffe fahren; welche Bedeutung zwar noch gangbar ist, aber doch auch seltener wird. Von Hochborten ist auch hier segeln üblicher. Da es nunmehr gefährlich war zu schiffen, Apost. 27, 9. Da wir aber langsam schiffeten, V. 7. Wir schiffeten unter Cypern hin, V. 4. II. Als ein Activum, mit dem Schiffe fortschaffen. Waaren nach Frankreich schiffen. In den Zusammensetzungen ausschiffen und einschiffen bedeutet es, aus dem Schiffe und in das Schiff bringen. So auch das Schiffen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1455-1456.
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