[1456] Der Schiffer, des -s, plur. ut nom. sing. dessen Gattinn die Schifferinn, derjenige, welcher auf dem Schiffe die Aufsicht über dasselbe und über die Ladung hat, und auf der Mittelländischen See der Schiffs-Patron oder Patron heißt. Auch im Deutschen nennet man ihn, wenn man ihm Achtung erweisen will, den Schiffherren, Schiffsherren, obgleich dieses letztere eigentlich den Eigenthümer des Schiffes bezeichnet. Ein Schiffer, welcher nicht Eigenthümer des Schiffes ist, wird zum Unterschiede Setzschiffer genannt. Auf den Handelsschiffen, wo sich kein Schiffs-Capitän befindet, ist er der Oberste des Schiffes, der den Steuermann, welcher auch wohl zuweilen der Schiffmann genannt wird, unter sich hat. Auf ansehnlichen Kauffahrern pflegt man im gemeinen Leben auch wohl den Schiffer Schiffs-Capitän zu nennen. Schwed. Skeppare.