[1458] Der Schiffs-Officier, des -s, plur. ut nom. sing. ein jeder, welcher auf einem Schiffe zu befehlen hat, ein Amt auf demselben verwaltet, welche denn wieder in Ober- und Unterofficier getheilet[1458] werden. Auf den Kriegsschiffen ist diese Benennung am üblichsten, wo die Generals-Personen auch Flaggen-Officier genannt werden. Schiff-Officier würde überhaupt einen Officier bedeuten, der zu Schiffe oder zur See dienet, und welchen man auch einen See-Officier nennet.