[1459] Der Schiffs-Part, des -es, plur. die -e, in den Niederdeutschen Seestädten, der Part, d.i. Antheil, an einem Schiffe; daher die Rehder oder Mitrehder, welche ein Schiff auf gemeinschaftliche Kosten ausrüsten, und den Gewinn unter sich theilen, daselbst auch Schiffs-Partener genannt werden. 1/12 Part oder Schiffs-Part, d.i. der 12te Theil von der ganzen Ausrüstung eines Schiffes. S. Part.