[1502] 1. Schlämmen, verb. reg. act. 1) Von einem gepülverten Körper das zarte Pulver durch öfters aufgegossenes und abgeseihetes Wasser von dem gröbern absondern. Asche, Sand schlämmen. Geschlämmter Sand, die auf solche Art erhaltenen kleinsten Theile des Sandes. Auch das Schlämmen der Bergleute ist davon nicht unterschieden. Erz schlämmen, von den gepochten Gängen das gute Erz durch Wasser von dem tauben Gesteine absondern. Entweder zunächst von Schlamm, weil der gepülverte Körper hier mit Wasser in einen wahren Schlamm verwandelt wird; oder auch überhaupt, als eine Onomatopöie, mit Wasser hantieren, da denn Schlamm von diesem Zeitworte abstammen würde. Wenn die Mäurer eine Wand zum ersten Mahle weißen, so nennen sie es schlämmen.
2) Von dem Schlamme reinigen, befreyen. Einen Teich schlämmen. In den Zusammensetzungen anschlämmen, verschlämmen, bedeutet es mit Schlamme anfüllen. Daher das Schlämmen, und, obgleich seltener, die Schlämmung.
Adelung-1793: Schlämmen (2) · Schlammen