[1492] Schlagbar, -er, -ste, adj. et adv. was geschlagen werden kann, doch nur in einigen Fällen des Zeitwortes. So ist im Forstwesen ein schlagbares Holz, eine mit Holz, bewachsene Gegend, welche mit Nutzen geschlagen werden kann; haubar. Ein schlagbarer Baum, welcher mit Nutzen gefället werden kann.