Schlagbar

[1492] Schlagbar, -er, -ste, adj. et adv. was geschlagen werden kann, doch nur in einigen Fällen des Zeitwortes. So ist im Forstwesen ein schlagbares Holz, eine mit Holz, bewachsene Gegend, welche mit Nutzen geschlagen werden kann; haubar. Ein schlagbarer Baum, welcher mit Nutzen gefället werden kann.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1492.
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