[1515] Der Schleichhändler, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Schleichhändlerinn, eine Person, welche einen Schleichhandel treibt, mit verbothenen Waaren handelt, oder erlaubte Waaren auf eine verbothene und verstohlene Art einführet oder verhandelt; der Schleifhändler. Im gemeinen Leben hat man verschiedene besondere Nahmen für solche Schleichhändler, wohin die Nieders. Lorrendreiher, Snuggeler, Engl. Smuggler, das Oberdeutsche Schwärzer, Pascher u.s.f. gehören, mit ihren Zeitwörtern snuggeln, schwärzen, paschen u.s.f. Schleichhandel treiben.