[1515]Der Schleichhandel, des -s, plur. inus. ein heimlicher Handel mit verbothenen, oder verstohlner Weise eingeführten erlaubten Waaren; Nieders. Sluuphandel, von sluppen, schliefen, schlüpfen, schlupfen, auch im Hochdeutschen wohl Schleifhandel.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1515.