Schranne, die

[1643] Die Schranne, plur. die -n, ein nur im Oberdeutschen übliches und mit Schranke gleichbedeutendes Wort, so wohl ein Geländer, eine aus Gitterwerk bestehende Einfassung und Befriedigung, als auch den auf solche Art befriedigten Ort zu bezeichnen. Daher ist daselbst die Brotschranne die Brotbank, die Fleischschranne die Fleischbank, die Gerichtsschranne die Gerichtsstelle, das Gericht, die Landschranne das Landgericht, die Mauthschranne die Zolleinnahme. In München wird auch der Getreidemarkt die Schranne genannt. Zu Wien führet das Stadtgericht, und das Gebäude, worin sich dasselbe versammelt, den Nahmen der Schranne oder des Schrannengerichts. Daher der Schrannenschreiber, der Gerichtsschreiber. Figürlich ist die Schranne in einigen Oberdeutschen Gegenden auch die Gerichtbarkeit, der Gerichtsbezirk.

Anm. Im mittlern Latein. Escrannium, im Ital. Scranna. Entweder von den Schranken, womit dergleichen Orte umgeben sind, oder auch in der alten Bedeutung einer Bank, eines Sessels oder Tisches, welche doch auch von dem geschränkten Gestelle oder Fuße entlehnet ist, daher eine Bank und ein Bett ehedem auch ein Schragen genannt wurde. Schon bey dem Kero ist Scranno die Bank, Ottfried nennet die Bänke und Tische der Wechsler die Skrannon, und im Ital. ist Ciscranna eine Art Armsessel mit Lehnen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1643.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika