[27] Schranne, in Süddeutschland gebräuchlicher Ausdruck, ursprünglich soviel wie Schranke, verschränkter Raum (Gerichtsschranne daher ortsüblicher Ausdruck für Zusammengehörigkeit der Gerichtsbarkeit, auch des Armen- und Spitalwesens), dann Bank zum Feilhalten (Fleisch-, Brotschranne etc.), namentlich Getreidemarkt. Auch soviel wie Tenne (s. Scheune).