[1690] Das Schußgêld, des -es, plur. doch nur von mehrern Summen, die -er, dasjenige Geld, welches einem Jäger für jedes geschossene Wild oder Raubthier bezahlet, und ihm damit der Aufwand des Schusses, d.i. des Pulvers und Bleyes, vergütet wird; das Schießgeld.