[84] Schußgeld (Schußprämie), eine vom Jagdherrn, der Gemeinde oder dem Staate für Erlegung eines Wildes gezahlte Geldsumme. Es soll ein Entgelt für die Kosten des Schusses und für die Zeitversäumnis, sodann aber gleichzeitig eine Aneiferung für den Jäger sein. Schußprämien nennt man insonderheit die Belohnung, die für Erlegung von Raubzeug (Füchse, Fischotter etc.) und für die Landeskultur besonders schädliche Tiere, wie Schwarzwild, sowie endlich für Vertilgung von Brieftaubenfeinden, wie Hühnerhabichte, Sperber etc., bezahlt wird.